§ 9      Außerordentliche Mitgliederversammlung

 

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Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung von mehr als einem Zehntel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird. Dabei sollen der Zweck und die Gründe angegeben werden.