§ 7 Mitgliederversammlung
(1)
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
(2)
Die Mitgliederversammlung beschließt:
- die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts des Vorstands
- die Festsetzung der Aufnahmegebühren und der Mitgliedsbeiträge
- die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- die Satzungsänderungen und –Ergänzungen
- die Auflösung des Vereins
- die Entscheidung über Beschwerde gegen Ausschluss eines Mitglieds.