§ 7      Mitgliederversammlung

 

(1)

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

 

(2)

Die Mitgliederversammlung beschließt:

  • die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts des Vorstands
  • die Festsetzung der Aufnahmegebühren und der Mitgliedsbeiträge
  • die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
  • die Satzungsänderungen und –Ergänzungen
  • die Auflösung des Vereins
  • die Entscheidung über Beschwerde gegen Ausschluss eines Mitglieds.