§ 2      Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit

 

(1)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 (2)

Ziel und Zweck des Vereins ist die Übernahme, die Einrichtung und der Betrieb von Kindertagesstätten und Horten. Außerdem fördert der Verein durch Einrichten von Arbeitskreisen und Durchführen von Veranstaltungen die Fortbildung von Erwachsenen.

Dabei sollen vor allem wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die erzieherische Praxis eingebracht werden.

 

(3)

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Etwaige Gewinne dürfen nur für die gemeinnützigen Vereinszwecke verwandt werden. Vereinsmitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Keine Person darf durch Leistungen, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch unverhältnismäßig hohe sonstige Zuwendungen begünstigt werden.

 

(4)

Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins die eingezahlten Beiträge oder Kapitalanteile oder den Wert von Sacheinlagen nicht zurück, soweit es sich nicht um verauslagte Beträge handelt. Die Haftung der Vereinsmitglieder ist auf die eingezahlten Beiträge oder Kapitalanteile oder den Wert der Sacheinlagen beschränkt.                                                                                                    


(5)

Bei der Auflösung des Vereins oder seiner Aufhebung oder Wegfall seiner bisherigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den  

                                               Kinder- und Jugendtreff Naumburg e.V.

                                               Heinrich-von-Stephan-Platz 1

                                               06618 Naumburg,

welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.