§ 13 Amtsdauer und Wahl des Vorstands
(1)
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
(2)
Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben nicht entsprechend ausüben können. In diesem Fall ist von der Mitgliederversammlung gleichzeitig ein neues
Vorstandsmitglied zu wählen.