§ 1      Name, Sitz und Geschäftsjahr


(1)

Der Verein führt den Namen „Kinderwelt Naumburg“. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Naumburg eingetragen werden. Nach erfolgter Eintragung lautet der Name

„Kinderwelt Naumburg e.V.“,

 im Folgenden „Verein“ genannt.

 

(2)

Der Verein hat seinen Sitz in Naumburg.

 

(3)

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.